26.03.2021 12:20 Uhr
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Aktualisierung der Coronaschutzverordnung

Training ist weiterhin unter Einschränkungen möglich - Stand 12.03.2021

Mit Datum vom 09.03.21 und vom 12.03.2021 wurde die ab dem 08.03.21 gültige Coronaschutzverordnung des Landes nochmals aktualisiert. Aufgenommen wurden im §10 z. B. Regelungen zur Öffnung der Liftanlagen im Sauerland. Der für den Sport überwiegend relevante §9 wurde nicht verändert. Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unten als Download. Im Folgenden erläutern wir für Sie die neuen Regeln. Diese Information hat der Landessportbund NRW mit der Staatskanzlei NRW abgestimmt. § 9 der CorSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

A) Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien

• Personen allein • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand) • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand) • Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich. Wie z.B. Tennis-Einzeltraining oder Tennistraining einer Gruppe aus dem gleichen Haushalt.

B) Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Verantwortung für die Regeleinhaltung

Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.

Zu den in der CorSchVO angekündigten weiteren möglichen Schritten ab dem 22. März informieren wir Sie baldmöglichst.

Mannschaftsspielbetrieb 2020/21 Natürlich fallen auch die Mannschaftsspiele im Tennis den Restriktionen zum Opfer. Bis Mitte März wird es definitiv keinen Wettkampfbetrieb geben. Wie es mit der Wintersaison 2020/21 weitergeht, wird der WTV - wie für den Spielbetrieb im Sommer - nach intensiven Beratungen und bedachtsamen Abwägen der Situation klären und kommunizieren. Angestrebt wird eine Durchführung des Spielbetriebs, solange dies die Beschlüsse und Verordnungen der Landesregierung zulassen. Klar ist, dass alle angesetzten Partien bis einschließlich 22. März gestrichen und nicht nachgeholt werden sollen. Die Saison soll ab dem Zeitpunkt starten, wenn es von der Regierung wieder erlaubt ist. Es wird dann ohne Auf- und Abstieg gespielt.

Über die Verbandshomepage www.wtv.de und die Social-Media-Kanäle des WTV werden wir laufend über die neuesten Entwicklungen informieren.

In den Wochen vor dem strengen Lockdown Mitte Dezember hat der WTV einige Anstrengungen unternommen, um für die Individualsportart Tennis Lockerungen in NRW zu erreichen.

Antrag auf Öffnung der Tennishallen abgelehnt Individualsport in der Halle bleibt derzeit verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 30. November in Münster entschieden. Geklagt hatte der Betreiber einer Tennishalle mit fünf Plätzen in Köln. Das Ergebnis eines vom WTV unterstützten Antrags liegt indes noch nicht vor. Es ist allerdings zu befürchten, dass hier in Kürze eine ähnliche Entscheidung getroffen wird.

Der Tennishallenbetreiber aus Köln wollte per Eilverfahren das Verbot in der aktuellen Coronaschutz-Verordnung vom OVG kippen lassen. Nach seiner Auffassung ist die Untersagung jeglichen Sportbetriebs in geschlossenen Räumen nicht verhältnismäßig. Bei der Größe einer Tennishalle mache es bei der Frage des Infektionsschutzes keinen Unterschied, ob drinnen oder draußen gespielt werde. Diese Sicht teilen die OVG-Richter allerdings nicht. Das grundsätzliche Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Sars-CoV-2-Virus einzudämmen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Nicht erforderliche persönliche Kontakte sollen reduziert werden, damit wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche geöffnet bleiben können.

Weitere Aktionen und Initiativen übergeordneter Institutionen Der LSB NRW teilte außerdem mit einem Schreiben an den WTV vom 10. November mit:

Wir setzen uns in jedem Fall kontinuierlich dafür ein, dass spätestens ab dem 01.12.2020 wieder mehr Sport möglich wird. Dabei arbeiten wir eng mit der Sportabteilung der Staatskanzlei zusammen. In unsere Gespräche lassen wir auch die vielen Anfragen, die Kritik und die Veränderungswünsche einfließen, die uns aus Ihren Organisationen und von der Vereinsbasis erreichen. Es liegt auf der Hand, dass wir hier immer nur Teilerfolge erzielen können. Wir streben für die nächste Veränderung u.a. an:

- Erhöhung der Personenzahl/Zahl der Hausstände draußen für kontaktfreien Sport - Öffnung der Sporthallen für kontaktfreien Sport - Trainingsmöglichkeit auch für Landeskader

Darüber hinaus haben der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Präsidenten der Landessportbünde einen Apell (Schreiben siehe unten) an die Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Herrn Regierenden Bürgermeister Müller und die Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeister der Länder gerichtet, Sport als Teil der Lösung zur Pandemiebekämpfung anzusehen.

Auch der Deutsche Tennis Bund und die IG Tennis NRW haben sich am 12. November nochmals in einem persönlichen Schreiben an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, Karl-Josef Laumann, gewandt. Beide Schreiben stehen ebenfalls unter diesem Text zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Die Dach- und Fachverbände des organisierten Sports verfassten außerdem eine Resolution an den Ministerpräsidenten des Landes, Armin Laschet (siehe unten).

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