Tennisbezirk schützt seinen Nachwuchs
Geschrieben von simpli PR Agentur   
Montag, 5. Juli 2010

Der Tennisbezirk Ruhr-Lippe hat die Durchführungsbestimmungen für Jugend-Mannschaftsspiele 2010 im Bezirk Ruhr-Lippe geändert. Diese treten ab sofort in Kraft und ersetzen alle bisherigen Durchführungsbestimmungen.

Wesentlich ist die neue 'Hitzeregelung'. Dort heißt es: "Ab einem Ozonwert von 180μg/m3 am Spielort ist der Oberschiedsrichter berechtigt, das Wettspiel abzusagen bzw. zu unterbrechen. Maßgebend hierfür ist der jeweils aktuelle „1-Stunden-Wert“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es ist nicht zulässig, das Wettspiel außerhalb der im Terminplan festgelegten Platzanlage abzusagen oder zu verschieben. §11 WO-WTV gilt hierbei entsprechend. Wird das Wettspiel abgesagt oder unterbrochen, so gilt der auf den Spieltag folgende Dienstag (alternativ Montag) als Ausweichtermin verbindlich."

Zum Download geht es hier.

 

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